AGB

Zur Widerrufsbelehrung

AGB der Ökokiste Schwarzach für Lieferungen und Leistungen an Verbraucher

§ 1 Identität und Anschrift

Ökokiste Schwarzach, diese gesetzlich vertreten durch Herrn Ferdinand Plietz.

Gewerbering Nord 6
97359 Schwarzach

Tel. +49 (0) 9324 97899-0
Fax. +49 (0) 97899-29

E-Mail: info@oekokiste-schwarzach.de
Internet: www.oekokiste-schwarzach.de

Handelsregister: Amtsgericht Kitzingen

§ 2 Geltungsbereich

Angebote, Leistungen und Lieferungen der Ökokiste Schwarzach erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

§ 3 Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

Nach Eingabe der persönlichen Daten des Kunden und durch Anklicken des Buttons ‚Kaufen‘ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Unmittelbar nach Eingang der Bestellung bei der Ökokiste Schwarzach, erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail. Diese E-Mail stellt keine rechtsverbindliche Zusage dar. Der Kaufvertrag kommt mit der Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Vor Lieferung der Ware erhält der Kunde eine/n Rechnung / Lieferschein per E-Mail. Auf Wunsch erhält der Kunde alternativ mit der Lieferung eine/n Rechnung / Lieferschein in Papierform.

Die aufgeführten Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

§ 4 Angebote & Preise

Angebote in Prospekten, Anzeigen und Preislisten über Gewicht, Füllung und Preis sind freibleibend und werden erst verbindlich, wenn sie im Lieferschein genannt werden, oder hier ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu unseren Lasten.

§ 5 Mindestauftragswert

Der Mindesteinkaufswert sollte 18,00 € (inkl. MwSt.) nicht unterschreiten.

§ 6 Bestellannahme-Fristen

Zwei Werktage vor Lieferung um 9 Uhr endet die Bestellfrist.

§ 7 Telefonzeiten

Falls Sie Bestellungen aufgeben möchten, oder Fragen an unser Team haben, können Sie uns von Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr erreichen. Außerhalb dieser Bürozeiten können Sie uns jederzeit eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Geben Sie bitte Ihren Namen, Adresse und unbedingt auch Ihre Telefonnummer oder Kundennummer an.

§ 8 Annahme der Leistung

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die in der Kiste hinterlegte Rechnung als Auftragsbestätigung. Rechnungen müssen unverzüglich nach Erhalt beanstandet werden, sonst gilt die Lieferung als erfolgt.

§ 9 Lieferung

Neben dem wöchentlichen Lieferrhythmus können Sie Ihre Ökokiste auch in einem anderen regelmäßigen Turnus (14-tägig, drei- oder vierwöchig) oder auch sporadisch bestellen. Unabhängig von der gewählten Ökokiste können Sie sich weitere Waren in einem anderen Rhythmus liefern lassen (z. B. Brot – wöchentlich, Eier – wöchentlich, Kartoffeln – alle zwei Wochen, Getränke – ein Mal im Monat).

Sollten Sie in Urlaub fahren wollen, genügt eine kurze Mitteilung bis spätestens zwei Werktage vor der nächsten geplanten Lieferung. Ihre Lieferung wird für die betreffenden Wochen ausgesetzt. Wir arbeiten mit leicht verderblichen Produkten. Deshalb helfen Sie uns, wenn sie uns ihren Urlaub früher mitteilen.

Die von uns genannten Liefertermine stehen fest. Ob Sie in unserem Liefergebiet wohnen und wenn ja, an welchem Tag Sie beliefert werden, können Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Bio-Lieferdienst > Liefergebiet & -modus“ selbst ermitteln. Feste Lieferzeiten können nicht garantiert werden. Die gekaufte Ware ist am Liefertag abzunehmen. Bei Nichtabnahme der Ware durch den Kunden ist die Ökokiste Schwarzach berechtigt, die Ware zu liefern und zum vereinbarten Preis zu berechnen.

Es ist nicht notwendig, dass Sie während der Lieferzeit zu Hause sind. Sollte es nicht möglich sein, die Lieferung vor der Haustür stehen zu lassen (bzw. im Wohnblock im Hausgang, Kellereingang, Garage, Terrasse, etc.) sind unsere Fahrer gerne bereit, mit Ihnen einen anderen Abstellort zu vereinbaren. Allerdings sollte die Wahl des Abstellortes so erfolgen, dass keine Qualitätseinbußen zu erwarten sind. Qualitätseinbußen infolge ungeeigneter Abstellorte gehen nicht zu Lasten der Ökokiste Schwarzach. Die Ökokiste Schwarzach garantiert die einwandfreie Qualität ihrer Produkte nur bis zu einem geeigneten Abstellort.

Bei Kunden, die Ihre Ware nicht persönlich in Empfang nehmen, ist es vor allem in den wärmeren Jahreszeiten von Seiten der Kunden erforderlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Ware vor Verderb zu schützen. Wir weisen unsere Kunden deshalb darauf hin, dass besonders Salate und Blattgemüse unter Kälte, Wärme- und Windeinfluss leiden. Bei sehr warmen Wetter können Sie z. B. ein feuchtes Tuch in die leere Rücklaufkiste legen. Damit kann die Ökokiste zugedeckt werden und alles hält sich länger frisch. Auch bei Ihnen zu Hause freut sich das Obst und Gemüse über eine kühle und feuchte Lagerung. Im Winter ist ein frostfreier Abstellort in Haus oder Garage (evtl. mit Isolierbox oder Wolldecke) wichtig.

Verschiebungen von Liefertagen bzw. der Wegfall der Lieferung infolge von Feiertagen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Wir verweisen hierbei auf unseren Kundenbrief, den Sie einmal in der Woche von uns mit Ihrer Kiste erhalten und auf unsere regelmäßig aktualisierten Informationen auf unserer Webseite www.oekokiste-schwarzach.de.

Für Lieferungen unter einem Bestellwert von 40,00 € erheben wir eine Liefergebühr von 2,50 € .

§ 10 Einhaltung der Kühlkette

Für die Belieferung mit frischen Fleischwaren, Milchprodukten, Käse etc. ist zu beachten, dass eine ununterbrochene Kühlkette eingehalten werden muss. Die Ökokiste Schwarzach liefert die kühlpflichtige Ware in speziellen Kühlboxen und garantiert eine Temperaturführung innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen bis zum Zeitpunkt der Anlieferung. Reklamationen infolge der Nichteinhaltung der Kühlkette durch den Kunden und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sind nicht von der Ökokiste Schwarzach zu tragen.

§ 11 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. In der Regel passiert so etwas bei Lieferengpässen unserer Partner, die uns nicht zu Lasten gelegt werden können.

§ 12 Beanstandungen

Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden, offensichtliche Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Andere offensichtliche Mängel der Ware hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen: Reklamationen von Trockenartikeln innerhalb von 24 Stunden, Reklamationen von Frischeartikeln sind bis einen Werktag nach Auslieferung per E-Mail bzw. telefonisch zu reklamieren.

Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch unsachgemäße Behandlung, natürlichen Schwund, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige außergewöhnliche Witterungs- und Temperatureinflüsse sowie Insekten- und Käferbefall entstehen. Der Käufer hat zu beweisen, dass ihn ein Verschulden nicht trifft.

Für Folgeschäden an anderen Waren oder am Eigentum des Bestellers – insbesondere Schädlingsbefall, Fäulnis und dergleichen – wird nicht gehaftet.

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für die Verletzung von Nebenleistungspflichten mit Ausnahme von vorvertraglichen Nebenleistungspflichten haften wir nicht bei leichter Fahrlässigkeit.
  1. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Die Ökokiste Schwarzach weißt seine Kunden darauf hin, dass auch in Zukunft sehr kulant bei auftretenden Qualitätsmängeln entschieden wird.

§ 13 Kaution

Abhängig vom Inhalt Ihrer Bestellung, erhalten Sie die Lieferung in grünen und/oder grauen und/oder blauen Kisten. Bei Ihrer Erst- bzw. Zweitbelieferung erheben wir eine Kaution von 20,00 €. Diese wird zusammen mit dem Rechnungsbetrag für die Lebensmittellieferung per Lastschrift eingezogen. Ausnahme Schnupperkiste: hier wird keine Kaution erhoben, da die Lieferung in einer Pappkiste erfolgt.

Im Falle einer Kündigung und der Rückgabe aller leeren Kiste/-n erhalten Sie die Kaution wieder zurück. Fällt eine Anfahrt an, um die letzte Kiste abzuholen, müssen wir hierfür 2,50 € berechnen. Manchmal macht es sich erforderlich, die Ware auf mehrere Kisten zu verteilen. Hierfür wird den Kunden keine zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt. Wir erwarten von unseren Kunden, dass sämtliches Leergut (auch Getränkekästen, Mehrweg-Flaschen und -Gläser) bei der nächsten Lieferung unserem Fahrer zugänglich gemacht wird. Sollte sich herausstellen, dass die Kisten nicht ordnungsgemäß im Lieferkreislauf verbleiben, sind wir berechtigt, eine Gebühr von 10,00 € pro Kiste von unseren Kunden einzuziehen.

§ 14 Kündigung

Kunden, die nicht mehr von der Ökokiste Schwarzach beliefert werden möchten (was wir natürlich sehr bedauern würden) müssen vor der letzten Lieferung Ihre Kiste kündigen. Hierzu genügt ein kurzer Anruf, ein Fax oder eine schriftliche Nachricht. Bitte kündigen Sie Ihre Kiste spätestens zwei Tage vor der nächsten und damit letzten Lieferung. Sie erhalten dann Ihre letzte Lieferung in einer Einwegverpackung. Wenn der Fahrer die letzte Lieferung bringt, stellen Sie bitte unbedingt alles Leergut (Kisten, Flaschen und Gläser) bereit. Ihre grüne/n Ökokisten nimmt der Fahrer dann gleich mit. Sie vermeiden damit eine Extra-Anfahrt, die wir gesondert berechnen müssten.

Falls wir bei Ihnen nach Ihrer letzten Lieferung noch Leergut abholen sollen, sagen Sie uns bitte Bescheid. Für extra Anfahrten zur Abholung der leeren Kisten müssen wir eine Aufwandsentschädigung von 2,50 € erheben. Nach Abgabe Ihrer Kisten erhalten Sie die anfangs eingesetzte Kaution zurück (vgl. § 13 Kaution).

§ 15 Zahlung

Die Ökokiste wird ausschließlich per Lastschriftverfahren bezahlt. Barzahlungen oder andere Zahlungsformen sind ausgeschlossen. Seitens der Ökokiste Schwarzach wird die Abbuchung des Rechnungsbetrags im Laufe der Lieferwoche veranlasst. Ihr Konto wird frühestens am Folgetag der Lieferung belastet. Aufgrund ständiger Schwankungen der Rohstoffpreise ist der Verkäufer berechtigt, die Preise kurzfristig zu ändern.

§ 16 Rücklastschriftgebühr

Sollte die Lastschrift einmal nicht zustande kommen (z. B. weil Ihr Konto überzogen ist), belastet Ihre und unsere Bank das Konto der Ökokiste Schwarzach mit einer Rücklastschriftgebühr. Sollte dieser Fall eintreten, stellen wir Ihnen nachträglich diese Gebühr und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € wieder in Rechnung.


Sollte eine Abbuchung nicht zustande kommen, weil ein Versehen seitens der Ökokiste Schwarzach vorliegt, übernehmen wir die anfallenden Gebühren.

§ 17 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ökokiste Schwarzach. Erlischt der Eigentumsvorbehalt durch Weiterveräußerung, Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung, so tritt die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung an die Stelle der gelieferten Ware (verlängerter Eigentumsvorbehalt). In jedem Fall bleibt die Ware solange unser Eigentum, bis alle Forderungen vollständig bezahlt sind.

§ 18 Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Kitzingen.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Das Team der ÖKOKISTE Schwarzach

Schwarzach, 05.12.2022